Profitieren Sie aus
anwaltlicher Erfahrung bei der Unfallabwicklung
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Klärung der Haftungsfrage
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Regulierung von Reparaturkosten (tatsächlich oder fiktiv) und Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten und sonstiger
Unfallkosten (zB. Reisekosten etc.)
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Bei Personenschäden plus: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.
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Konsequente Verhinderung von zum Teil unberechtigten Kürzungen der Versicherungen
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Online-Schadenabwicklung mit dem Versicherer, Sachverständigen / Gutachter
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Anwaltskosten für die Regulierung müssen regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden
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