Arbeitsrecht

 

Herr Rechtsanwalt Jungkunz berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu allen rechtlichen Problemen in der Arbeitswelt.

 

 

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

 
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
  • Kündigung
  • Mobbing / Benachteiligung
  • Abmahnung
  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
  • Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Zulässigkeit von Befristungen
  • Prüfen von Zeugnissen
  • Lohn/Überstundenvergütung
  • Urlaubsansprüche

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen,
    z.B. zu Kündigungen, Abmahnungen, personellen Maßnahmen
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfestellung ( Geschäftsführer, Freelancer )
  • Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen